Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbeziehungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn wir beispielsweise die Lieferung in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos ausführen. Die Verkaufs und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Bedingungen bedarf.

§2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Vor Annahme des Angebots behalten wir uns vor, die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergibt eine Bonitätsprüfung durch einen unabhängigen Dritten, dass der Kunde für den jeweiligen Vertrag nicht über eine ausreichende Bonität verfügt, so wird der Vertrag unwirksam.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich unsere Preise in Nettopreise in Euro ab Lager und enthalten keine Nebenkosten, wie zum Beispiel Versand-und Verpackungskosten und Transportversicherungen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Skonto zu leisten.

Beim Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt unsere Forderungen fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur per Vorkasse, Nachnahme oder nach Erhalt von Sicherheitsleistungen durchzuführen.

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir dazu berechtigt nach einer Fristsetzung von dem Vertrag zurückzutreten.

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn die von ihm geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ebenfalls nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen des Kunden möglich.

§4 Lieferungen und Lieferzeiten

Erfüllungsort ist der Lagerort der leder-hillmann oHG. Auf Verlangen und Kosten des Kunden kann die Ware nach pflichtgemäßem Ermessen an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versendungskauf) werden. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Ungeachtet der Kostenlast des Käufers für die Versendung handeln wir – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – stets als Lieferer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können („Nichtverfügbarkeit der Leistung“), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, uns kein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

§5 Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

§6 Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunde zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.

Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet. Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, so ist er nicht mehr befugt, über die Vorbehaltsware zu verfügen oder diese zu verarbeiten. In einem solchen Fall ist der Besteller verpflichtet, auf unser erstes Anfordern die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Besteller für die zurückgenommene, unverarbeitete Ware den Erlös gutschreiben, den wir bei der bestmöglichen Verwertung erzielen.

Für den Fall der Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gilt folgendes:

a) Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware wird durch den Besteller von uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der Besteller erwirbt nicht das Eigentum an einer neuen Sache gem. § 950 BGB. Vielmehr erwerben wir bei einer Verarbeitung ebenso wie bei einer Verbindung oder Vermischung, das Miteigentum an einer neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu einer neuen Sache verarbeitet worden ist.

b) Der Besteller tritt hiermit zur Sicherung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung im Voraus alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus seinen gegenwärtigen und zukünftigen Warenlieferungen einschließlich aller Neben- und Sicherungsrechte sowie Schecks und Wechsel an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen an. Bei der Verzögerung von Waren, an denen wir nach § 6 Abs. 4a Miteigentum erworben haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht.

c) Wir sind jederzeit berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. Satz 2 sind wir berechtigt, die Warenempfänger vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Bestellers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

Falls wir die Herausgabe von Vorbehaltsware verlangen, oder die Befugnis zur Weiterveräußerung oder -verarbeitung widerrufen oder abgetretene Forderungen einziehen, so bedeutet dies kein Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist verpflichtet, auf seine Kosten die Vorbehaltsware angemessen zu versichern und sorgfältig zu verwahren. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung an den Besteller insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt. Etwaige Pfändung durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe des Gläubigers anzuzeigen.

§8 Gewährleistung

Die in Prospekten o. a. Unterlagen sowie in sonstigen Angeboten enthaltenen Angaben, wie z. B. Abbildungen, Beschreibungen, Maß, Gewicht, Leistungs- und Gebrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit der Ware, sind Produktbeschreibungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Geringe handelsübliche und zumutbare Abweichungen von diesen Produktbeschreibungen gelten als genehmigt und berechtigen nicht, Vertragspflichten zu erfüllen.

Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden.

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen, es sei denn, es werden Schadenersatzansprüche wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel und Schaden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Nichtbefolgung unserer Anweisungen zur Verarbeitung, Behandlung oder Lagerung der Ware sowie Mängel oder Schäden, die auf falsche oder mangelhafte Unterlagen oder Information des Bestellers zurückgehen.

Mängel sind uns unter Beachtung der Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB schriftlich anzuzeigen.

Bei Auftreten von Mängeln an der gelieferten Ware ist eine Ver- oder Bearbeitung sofort einzustellen. Der Besteller muss uns unverzüglich die Gelegenheit geben, uns von den Mängeln zu überzeugen und uns auf unser Verlangen die beanstandete Ware oder Proben zur Verfügung zu stellen.

§ 9 Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§10 Rücksendungen

Von der Rücknahme sind Leder ausgenommen, die Kennzeichen oder Vermerke des Bestellers tragen sowie Sonderanfertigungen qualitativer und farblicher Arten und nicht im Bruch geschnittene Häute, bzw. angeschnittene Leder.

§11 Datenverarbeitung

Information bezüglich den zu erhebenden Daten finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 12 Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgrund verjähren in 12 Monaten, soweit sie nicht aus den vorstehenden Regelungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine längere Verjährungsfrist ergibt.

§ 13 Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien ist Karlsruhe.

Als Gerichtsstand gilt Karlsruhe, beziehungsweise das für Karlsruhe zuständige Gericht als vereinbart, soweit dem nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Wir sind auch berechtigt den Ort des Sitzes des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.

Cookie-Hinweis

Um Unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Webseite erforderlich.

Für weitere Details beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum